logo
Artikel Diskussion (0)
Widerspruchsbescheid
(recht.oeffentlich.verwaltung.prozess)
    

Mit der Widerspruchsbescheid wird der im verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren als Antwort auf den Widerspruch ergehende Bescheid durch die Widerspruchsbehörde bezeichnet.

Für ein Beispiel siehe Muster Widerspruchsbescheid.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Rechtsmittelbelehrung, Verwaltungsprozessrecht * Erstbescheid * Widerspruchsbescheid, Aufbau und Muster