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Wiederverheiratungsklausel
(recht.notar.erb)
    

Um im Falle der Wiederverheiratung des Überlebenen Gatten das Vermögen des Erstversterbenden dem Erbrecht des neuen Gatten zu entziehen gibt es die Möglichkeit

  1. der aufschiebend bedingten Vorerbschaft des Überlebenden
  2. der Anordnung eines Vermächtnis auf den Überrest für Kinder das bei Heirat anfällt.
  3. Anordnung einer Vorerbschaft und Eintritt des Nacherbfalls mit Wiederverheiratung (Sittenwidrigkeit wird diskutiert
  4. Anordnung einer befreiten Vorerbschaft und Wegfall der Befreiungen des Vorerben

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