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Zivilrecht/Privatrecht/bürgerliches Recht
(recht.zivil)
    

Mit Zivilrecht (= Privatrecht) wird der Zweig des Rechts bezeichnet, der sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den gleichgeordneten Privatpersonen (=Rechtsubjekten des Privatrechts) beschäftigt. Mit anderen Worten, das Zivilrecht ist das Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen der Menschen untereinander regelt. Es enthält z.B. Bestimmungen über den Abschluss von Verträgen oder die Folgen von Vertragsbrüchen. Das Zivilrecht ist zum großen Teil im BGB geregelt, das aber durch Spezialgesetze (z.B. AktG, HGB, KSchG) ergänzt wird.

Das bürgerliche Recht ist der Teil des Zivilrechts, der für alle Bürger für die Rechtsbeziehungen des täglichen Lebens gilt. Hierzu zählt z.B. nicht das Handelsrecht, das nur für Kaufleute gilt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Zivilprozessrecht * zivilrechtlicher Notstand * Prozessrecht * Deliktsrecht * Privatrecht * Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) * Zivilprozess * Bürgerliches Recht