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Zugewinn, Modifizierung Herarausnahme einzelner Gegenstände
(recht.notar)
    

Inhalt
             1. Geschäftswert

Bei der Herausnahme von Gegenständen aus dem Zugewinn (z.B. ererbtes Haus, Einzelunternehmen etc.) Sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Genaue Bestimmung/Bestimmtheit des Gegenstandes
  2. Sollen auch die Erträgnisse herausgenusgenommen werden
  3. Auch die Krediten für den Gegenstand sollten herausgenommen werden

1. Geschäftswert

Wert des herausgenommenen Gegenstandes, bei der Herausnahme von Gegenständen die erst künftig in das Vermögen komme 30 % des Wertes.

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