logo
Artikel Diskussion (0)
§ 183 ZVG
(gesetz.zvg.abschnitt-3)
<< >>
    

Im Falle der Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks finden die in den §§ 57a und 57b vorgesehenen Maßgaben keine Anwendung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise