logo
Artikel Diskussion (0)
Zwangsheirat
(recht.straf.bt)
    

Von Zwangsheirat spricht man, wenn jemand eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe nötigt oder diese Person durch Ausnutzung einer Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit zur Eingehung der Ehe bringt.

Noch ist Zwangsheirat kein eigenständiger Straftatbestand. Der Bundesrat hat der Bundesregierung aber einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs zugeleitet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise