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absolute Mehrheit
(recht.oeffentlich.staat)
    

Von einer absoluten, im Gegensatz zu einer relativen, Mehrheit spricht man bei Abstimmungsergebnissen, wenn mehr als die Hälfte der Abstimmenden sich für ein Ergebnis entschieden hat.

Beispiel: 1957 hat die CDU/CSU unter Konrad Adenauer bei Bundestagswahlen 50,2 % der Stimmen und damit erst- und letztmalig die absolute Mehrheit erreicht.

Für den Begriff absolute Mehrheit im Bundestag siehe unter Mehrheit, realitive/qualifizierte.

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