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addierte Kausalität
(recht.allgemein)
    

Von addierter Kausalität spricht man im Zivilrecht, wenn mehrere Handlungen erst Zusammen zu einem Erfolg führen.

Beispiel: Mehrer Unternehmen leiten Schadstoffe in einen Fluss ein, aber erst die aufaddierte Gesamtmänge lässt den Fischbestand sterben.

Im Strafrecht spricht man bei dieser Konstellation auch von kumulativer Kausalität.

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Auf diesen Artikel verweisen: Kausalität, Zivilrecht * Kausalität