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ad incertas personas, Angebot/Offerte
(recht.zivil.materiell.at)
    

Von einem Angebot ad incertas personas (lat.) spricht man, wenn ein Angebot zu einem Vertragsabschluss sich nicht an eine oder mehrere bestimmte Personen sondern an die Allgemeinheit richtet. Ein Angebot ad incertas personas ist bindend.

Beispiel: A betreibt einen Warenautomaten mit Softgetränken und Süßwaren. Das Angebot dieses Automaten richtet sich an alle die an diesem Automaten vorbeikommen. Sie können dieses Angebot annehmen, durch das Drücken der entsprechenden Auswahltaste und das Einwerfen von Geld.

Davon abzugrenzen ist die nicht bindende invitatio ad offerendum.

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Auf diesen Artikel verweisen: invitatio ad offerendum