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Allgemeindelikt/Sonderdelikt
(recht.straf.at)
    

Mit Allgemeindelikt bezeichnet man ein Delikt, bei dem Jedermann Täter sein. Im Gegensatz dazu stehen die Sonderdelikte, bei denen der Täter aus einem besonderen Personenkreis stammen muss. Z.B. kann § 203 StGB nur von einem der dort aufgezählten Amtsträger verletzt werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Delikte, Einteilung