logo
Artikel Diskussion (0)
allgemeines Gesetz iSv Art. 5 Abs. 2 GG/Sonderrechtslehre
(recht.oeffentlich.grundrechte.art5)
    

Allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG ist ein formelles oder materielles Gesetz, das sich nicht gegen eines der Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG als solches richtet (Sonderrechtslehre).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Meinungsfreiheit