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Von einer Amtspflichtverletzung spricht man, wenn ein Amtswalter seine persönlichen Dienstpflichten verletzt. Die anerkannten Dienstpflichten lassen sich in sechs Gruppen einteilen:
- Pflicht zur rechtmäßigen Amtsausübung
- Gehorsamspflichten
- Pflicht zur Erteilung von Auskünften und Belehrungen als solcher
- Pflicht zu richtiger, unmissverständlicher und vollständiger Auskunftserteilung und Belehrung
- Pflicht zu konsequentem Verhalten
- Pflicht zur sachgerechten Amtsausübung
Die Amtspflichtverletzung ist eine der Bedingungen für einen
Anspruch aus Amtshaftung.
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