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analoge Lücke
(recht.zivil.materiell.sonder.urheber)
    

Mit analoger Lücke wird im Urheberrecht der Umstand bezeichnet, dass zwar das Anfertigen einer digitalen Kopie von einem kopiergeschützten Werk aber nicht das Anfertigen einer analogen Kopie gegen § 95a UrhG verstößt (siehe dazu LG Frankfurt/Main v. 31.5.2006, Az. 2-06 O 288/06).

Ausgenutzt werden kann diese "Gesetzeslücke" z.B. durch Programme/Geräte, die die analogen Audiosignale am Audioausgang eines PC aufzeichnen.

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