31.01.05 Captain Tension: | Vertrauensschaden: 50-40=10â¬
\"Ist das Erfüllungsinteresse zu ersetzen, ist die geschädigte Vertragspartei, so zu stellen als wäre der Vertrag ordnungsgemäà erfüllt worden. D.h. ihr ist z.B. der Gewinn zu ersetzen, den die Partei bei Erfüllung des Vertrages mit dem Kaufgegenstand hätte erzielen können.\"
Wären das nicht der tatsächliche Preis minus dem irrtümlichen Angebot, also 50-25=25�
Hätte B z.B. noch Fahrtkosten i.H.v. 20⬠gehabt, wird der Vertrauensschaden von 30 ⬠dann durch das Erfüllungsinteresse begrenzt.
Dadurch hat B einen Anspruch auf den Vertrauensschaden bis zur Grenze von 25,- Euro.
Oder?
LG Captain Tension
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