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Angebot freibleibend
(recht.zivil.materiell.at)
    

Mit "Angebot freibleibend" wird ein Hinweis bezeichnet, der klar machen soll, dass eine Werbung kein Angebot im rechtlichen Sinn sondern eine "invitatio ad offerendum" ist, mit anderen Worten, dass es sich um unverbindliche Werbung handelt.

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