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Diskussion (4) |
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Zu diesem Artikel gibt es 4 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten02.03.12 Anonym : | \"Es wird beantragt, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht in Neustadt zu eröffnen.\"
muss heißen:
\"Es wird beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen und die Anklage vor dem Amtsgericht Neustadt -Strafrichter- zur Hauptverhandlung zuzulassen.\"
Oder nicht?
| 03.05.09 Anonym: | Das hat mir sehr sehr geholfen.
:)
| 16.03.07 info: | Danke für den Hinweis.
| 15.03.07 Anonym: | Beweismittel, I. Einlassungen des Beklagten muss heißen: Einlassungen der Angeschuldigten!
Gruß, Christoph
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