logo
Artikel Diskussion (0)
Anschlussrechtsmittel
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Als Anschlussrechtsmittel bezeichnet man die Anschlussberufung, Anschlussrevision und Anschlussbeschwerde. Für weiteres siehe dort.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise