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Ansichtssendung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.kauf)
    

Von einer Ansichtssendung spricht man, wenn jemand bei einem Kauf auf Probe sich den Kaufgegenstand ins Haus senden lässt. Hier gelten die Regeln des Kaufs auf Probe. Davon zu unterscheiden ist die Lieferung unbestellter Leistungen.

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