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Appellations/Appellationsgericht
(recht.allgemein)
    

Mit Appellation wird die Anrufung eines höheren Gerichts zur Kontrolle einer gerichtlichen Entscheidung bezeichnet. Mit Appellationsgericht dementsprechend ein höheres Gericht, dass Entscheidungen unterer Gericht kontrolliert.

In der bundesdeutschen Rechtssprache sind beide Begriffe nicht gebräuchlich.

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