|
Arbeitnehmer im Sinne des Gemeinschaftsrechts ist, wer eine unselbständige Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ausübt. D.h. jeder, der für einen Anderen weisungsgebunden Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung vergütet wird (EuGH, Slg. 1986, 2121, 2144 Lawrie-Blum).
Werbung:
| |