logo
Artikel Diskussion (0)
Arbeitnehmerfreizügigkeit
(recht.eu.grundfreiheiten)
    

Mit Arbeitnehmerfreizügigkeit wird das Recht der EU-Bürger bezeichnet, sich als Arbeitnehmer zum Zweck der Bewerbung und der Ausübung einer Beschäftigung innerhalb der europäischen Union frei bewegen zu dürfen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Niederlassungsfreiheit