Die AKE ist eine von der deutschen Bundesregierung
ins Leben gerufene Taskforce, die verdeckt und ohne offizielle
Befugnisse, z.B. in der Leuna-Affäre ermittelte. Zu diesem Zweck wurden
Beamte aus verschiedenen Ministerien beurlaubt und dann mit
Beraterverträgen versehen. Die AKE sollte die Durchsetzung
zivilrechtlicher Ansprüche des Bundes optimieren. Durch
ihre fehlende offizielle Stellung war sie bei den Methoden ihrer
Ermittlung nicht so stark gebunden wie offizielle
Untersuchungsausschüsse, die zudem entsprechend den
Bundestagsverhältnissen besetzt sein müssen.
Die AKE war im Frühjahr 2001 wohl mehr unfreiwillig in
das Licht der Medien geraten und war seitdem umstritten. Eine AKE hat
es schon seit 1996 unter der Regierung Kohl gegeben (Siehe BT-Drucksache
13/10900, S. 138).
Ihre Brisanz erhält eine solche Gruppe durch ihre Stellung zwischen
Privatdetektei und Geheimdienst (siehe auch Die Zeit 12/2001
und Der Spiegel v. 14.3.2001).
Mittlerweile (April 2003) lassen sich in den Nachrichten keine
aktuellen Spuren einer AKE mehr nachweisen. D.h. entweder ist
sie mittlerweile aufgelöst oder arbeitet erfolgreich im
Geheimen.
Werbung:
|