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Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Das ArbZG regelt Fragen bezüglich der Dauer der Arbeitszeit in einem Arbeitsverhältnis. Z.B. ist in § 3 ArbZG die Höchstdauer festgelegt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Arbeitsrecht