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Arbitrage
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Arbitrage wird das ausnutzen von Preisunterschieden an verschiedenen Märkten für eine börsenotierte Ware bezeichnet.

Beispiel: An der Börse von Amsterdam wird Weizen mit 250,-/Tonne gehandelt. An der Börse von Berlin mit 253,-. Diesen Unterschied kann ein Händler ausnutzen, wenn er in Amsterdam Weizen kauft und in Berlin verkauft.

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