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Armengut/Armenfonds
(recht.allgemein.schweiz)
    

Mit Armengut/Armenfond wurde im schweizer Recht ein zweckgebundenes Vermögen bezeichnet, das einer Gemeinde zur Unterstützung der Armen zur Verfügung stand. Der Verwalter wurde als Spendvogt bezeichnet.

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Auf diesen Artikel verweisen: Vogt