|
Mit Aufsichtsrat wird in Kapitalgesellschaften das Gremium bezeichnet, dessen Aufgabe die Kontrolle der Geschäftsführung ist. Für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Genossenschaften ist die Einrichtung eines Aufsichtsrates vorgeschrieben.
Werbung:
| |