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Augsburger Religionsfriede
(recht.geschichte.16 und recht.geschichte.1555.09.25)
    

Mit Augsburger Religionsfriede wird der in Augsburg vom Reichstag am 25.9.1555 beschlossene Reichsabschied bezeichnet, der die Auseinandersetzung zwischen Kaiser Karl V und den evangelischen Reichsständen beendete. Gegenstand der Auseinandersetzung war die Nichtbeachtung der im Wormser Edikt verhängten Reichsacht gegen alle Anhänger Luthers durch einen Teil der Reichsstädte.

Gegenstand des Reichsabschieds war u.a. die Regelung cuius regio eius religio, dergemäß die Religion der Bewohner eines bestimmten Gebietes von der Religionszugehörigkeit des jeweiligen Landesherrn bestimmt wurde.

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Auf diesen Artikel verweisen: cuius regio eius religio