logo
Artikel Diskussion (0)
Aussage
(recht.straf.bt.153)
    

Mit Aussage im Sinne des § 153 StGB wird der Bericht des Vernommenen und jede Antwort auf während einer Vernehmung gestellte Fragen bezeichnet (siehe Schöncke/Schröder, StGB Kommentar, § 153, Rn.3).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise