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Außenwirtschaftsgesetz
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Gesetz, daß die Verfahren im außenwirtschaftlichen Verkehr, wie z.B. die Behördenzuständigkeit, Meldeverpflichtungen, Genehmigungspflichten usw. für die Warenausfuhr bzw. Wareneinfuhr regelt.

Durch den Zusammenschluß Europas in den europäischen Gemeinschaften dürfte sich der Begriff Außenwirtschaft nur noch auf Beziehungen mit Ländern außerhalb der Gemeinschaften beziehen.

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