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außergerlichtliche Konfliktlösung
(recht.)
    

Außgerichtliche Konfliktlösung ist der Oberbegriff für alle Verfahren die zur Vermeidung eines teuren und langen Gerichtsprozesses im Vorfeld des Prozesses durchgeführt werden, mit dem Ziel eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen.

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