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außerordentliche Beschwerde
(recht.zivil.formell.prozess.beschwerde)
    

Mit außerordentlicher Beschwerde, wird eine Beschwerde bezeichnet, die man gegen an sich unanfechtbare Entscheidungen erheben kann, wenn die Gesetzwidrigkeit greifbar ist. Die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde ist umstritten.

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Auf diesen Artikel verweisen: Beschwerde, ZPO