logo
Artikel Diskussion (0)
Aussonderung
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Von einer Aussonderung spricht man im Schuldrecht, wenn der Schuldner ein Exemplar einer geschuldeten Gattungsschuld von den anderen Exemplaren trennt und damit eine Konkretisierung herbeiführt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Stückschuld/Gattungsschuld/Vorratsschuld