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Aussteuer
(recht.geschichte)
(engl. dowry )
    

Mit Aussteuer wurde der Anspruch einer Tochter gegen ihre Eltern auf einen angemessene Ausstattung zur Einrichtung eines Haushaltes bezeichnet. Die Aussteuer war in § 1620 ff BGB geregelt und wurde durch das Gleichberechtigungsgesetz abgeschafft.

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Auf diesen Artikel verweisen: Mitgift * dowry * Dotation