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Auswanderung
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Auswanderung wird aus Sicht des Heimatstaats das Verlassen des Hoheitsgebietes des Heimatstaats mit dem Ziel sich dauerhaft oder für immer in einem anderen Staat niederzulassen bezeichnet. Die Auswanderung ist in den meisten demokratischen Staaten nicht reglementiert. Totalitäre Staaten dagegen verbieten die Auswanderung zumeist oder binden sie an hohe Voraussetzungen um ein "Leerlaufen" des Staates zu verhindern. So z.B. die DDR, die die ungenehmigte Auswanderung als Republikflucht schwer bestrafte.

Mit Einwanderung wird aus Sicht des Zielstaates, der Zuzug von Ausländern mit dem Ziel sich dauerhaft oder für immer in diesem Staat niederzulassen bezeichnet. Die Einwanderung ist gerade in westlichen Demokratien meistens an hohe Voraussetzungen, wie z.B. dem Nachweis eines Arbeitsplatzes geknüpft. Damit will man verhindern, dass durch unkontrollierten Zuzug der Arbeitsmarkt oder die Sozialsysteme überlastet werden. Oft spielen, gerade in Wahlkampfzeiten, auch irrationale oder politische Gründe eine entscheidende Rolle bei der Einwanderungspolitik.

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Auf diesen Artikel verweisen: Einwanderung * Republikflucht