logo
Artikel Diskussion (0)
autonomes Recht
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Mit autonomen Recht wird das von Selbstverwaltungskörperschaften, wie z.B. Gemeinden, selbständig (autonom) gesetzte Recht bezeichnet. In der Regel handelt es sich bei diesem Recht um Satzungen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise