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Baulastenverzeichnis
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit Baulastenverzeichnis wird ein Verzeichnis bezeichnet, in welchem für jedes Grundstück die bestehenden Baulasten eingetragen sind. Daher ist beim Erwerb von Grundstücken neben dem Grundbuch auch immer das Baulastenverzeichnis zu berücksichtigen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Baulast, Baurecht