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Bauleitung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Mit Bauleitung wird bezeichnet, wer bei einem Bauvorhaben darüber wacht, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden und die hierfür erforderlichen Weisungen erteilt (§ 51 HBO).

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Auf diesen Artikel verweisen: Baurecht, Verantwortliche