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Beamt*in
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.beamte)
    

Mit Beamt*in wird eine natürliche Person bezeichnet, die aufgrund einer Berufung in einem öffentlich-rechtlichen, gesetzlich besonders geregelten Dienst- und Treueverhältnis zum Staat oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Beamter * Beamtenrecht * Beförderung