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Beförderungsvertrag/Personenbeförderung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Beförderungsvertrag wird ein Werkvertrag bezeichnet, bei dem das herzustellende Werk die Beförderung von Personen oder Sachen zu einem bestimmten Ziel ist.

Die Pesonenbeförderung wird durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Dabei unterscheidet das PBefG zwischen Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr. Zum Gelegenheitsverkehr zählt der entgeltliche Verkehr mit Taxen, entgeltliche Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen, entgeltliche Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen (§ 46 Abs. 2 PBefG). Für die verschiedenen Arten des Gelegenheitsverkehrs gelten verschiedene Anforderungen.

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