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Belastungsobjekt Grundpfandrecht
(recht.zivil.materiell.bt.sachen)
    

Inhalt
             1. Mögliche Belastungsobjekte
             2. Teilfächen

1. Mögliche Belastungsobjekte

Das Belastungsobjekt für ein Grundpfandrecht kann ein

  1. Grundstück
  2. Wohnungseigetum
  3. grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbauchrecht)

2. Teilfächen

Teilflächen kommen nicht als Belastungsobjekt in Betracht. Sie müssen vorher im Grundbuch verselbständigt werden. Allerdings kann die Grundschldbetellungsurkunde inkl. Vollstreckungsunterwerfung schon vor der Verselbständigung errichtet werden.

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