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Beschuldigter ist jemand, gegen den ein Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren durch die Polizei betrieben wird. Angeschuldigter ist jemand, gegen den die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage erhoben hat (§ 157 Hs. 1 StPO). Angeklagter ist jemand, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (§ 157 Hs. 2 StPO).
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