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betriebsbedingte/personenbedingte/verhaltensbedingte Kündigung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Von einer betriebsbedingten Kündigung spricht man, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigt, weil er aufgrund internen Umstrukturierungsmaßnahmen oder externer Umstände (wie z.B. Auftragsrückgang) für den Arbeitnehmer keine Arbeit mehr hat.

  1. dringender betrieblicher Anlass
    1. interne Umstrukturierung (wird als freie unternehmerische Entscheidung nur auf Willkür überprüft und darauf ob sie tatsächlich durchgeführt wird, Arbeitgeber muss entsprechende Tatsachen vortragen, BAG v. 29.9.2005 AP zu § 1 KSchG 1969 Nr. 139)
    2. externe Gründe (werden auf ihr Vorliegen geprüft)
  2. kausaler Wegfall des Arbeitsplatzes
  3. kein anderer zumutbarer und vakanter Arbeitsplatz
  4. ordnungsgemäße Sozialauswahl.

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Auf diesen Artikel verweisen: Auftragsnachfolge/Funktionsnachfolge * ordentliche Kündigung