logo
Artikel Diskussion (0)
§ 44 BGB Zuständigkeit und Verfahren
(gesetz.bgb.buch-1.abschnitt-1.titel-2.untertitel-1.kapitel-1)
<< >>
    

Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Entziehung der Rechtsfähigkeit nach § 43 bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dem der Verein seinen Sitz hat.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise