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Abschnitt 6 - Schuldübernahme
(gesetz.bgb.buch-2.abschnitt-6)
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 Abschnitt 6 - Schuldübernahme
 § 414 BGB Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer
 § 415 BGB Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer
 § 416 BGB Übernahme einer Hypothekenschuld
 § 417 BGB Einwendungen des Übernehmers
 § 418 BGB Erlöschen von Sicherungs- und Vorzugsrechten
 § 419 BGB (weggefallen)

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Auf diesen Artikel verweisen: Schuldrecht allgemeiner Teil