logo
Artikel Diskussion (0)
§ 1118 BGB Haftung für Nebenforderungen
(gesetz.bgb.buch-3.abschnitt-7.titel-1)
<< >>
    

Kraft der Hypothek haftet das Grundstück auch für die gesetzlichen Zinsen der Forderung sowie für die Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise