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§ 1194 BGB Zahlungsort
(gesetz.bgb.buch-3.abschnitt-7.titel-2.untertitel-1)
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Die Zahlung des Kapitals sowie der Zinsen und anderen Nebenleistungen hat, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, an dem Orte zu erfolgen, an dem das Grundbuchamt seinen Sitz hat.

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