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§ 1956 BGB Anfechtung der Fristversäumung
(gesetz.bgb.buch-5.abschnitt-2.titel-1)
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Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden.


Ausschlagungsgründe:

  1. Irrtum über Zusammensetung des Nachlasses
  2. Irrtum über Verschuldung des Nachlasse
  3. Irrtum über Berufungsgrund
  4. Irrtum über Form Frist

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