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Billigkeit/billig
(recht.philosophie)
    

Mit Billigkeit wird das im konkreten Einzelfall Angemessene bezeichnet.

Beispiel: Die Stadt B erlässt per Verordnung ein Halteverbot für Kampfhunde und zählt dabei bestimmte Rassen auf, die generell als aggressiv bekannt sind. A hat einen Hund einer solchen Rasse, dieser ist allerdings aufgrund seiner Erziehung und Behandlung nicht aggressiv. Unbillig wäre es wenn A seinen Hund abgeben müsste. Billig, d.h. diesem konkrete Einzelfall angemessen, wäre es, wenn hier dem Wesen des Hundes entsprechend, eine Ausnahme gemacht und dem A der Hund belassen würde.

Das Prinzip der Billigkeit steht in einem Spannungsverhältnis zum Prinzip der Rechtssicherheit.

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Auf diesen Artikel verweisen: Nutzungsentgelt, Wohnung im Familienrecht * Strenges Recht * Verfahren nach § 495a ZPO * equitable * Betreuungsunterhalt, Basisunterhalt/Billigkeitsunterhalt