logo
Artikel Diskussion (0)
Bordell
(recht.straf.bt)
    

Mit Bordell wird ein Unternehmen bezeichnet, das gewerbsmäßig die Leistung von Prostituierten anbietet. Früher war dies als Förderng der Prostituion strafbar. Mittlerweile liegt eine Straftat gemäß § 180a nur noch vor, wenn die Prostituierten in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise