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Brautgabe
(recht.zivil.materiell.schuld)
    

Mit Brautgabe wird nach islamischen Recht eine Zuwendung des Ehemannes an die Ehefrau bezeichnet, die die Ehefrau im Scheidungsfall absichern soll.

Die im Anwendungsbereich des deutschen Rechts geschlossene Brautgabevereinbarung ist gemäß BGH ein familienrechtlicher Vertrag sui generis der für seine Wirksamkeit der notariellen Form Bedarf (BGH v. 18.3.2020 Az. XII ZB 380/19).

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